ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


§1 Allgemeines – Präambel / Geltungsbereich

1) Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings-und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom Personal Trainer vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (im Folgenden auch „TE“) durchgeführt wird.

2) Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Buchungen von Dienstleistungen, die Sie (im Folgenden „Klient“ genannt) bei mir, Herrn Christian Strecker (im Folgenden „Personal Trainer“ genannt) aufgeben.

3) Der Personal Trainer übt die Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit aus, nicht aber als gewerbliche Tätigkeit, wie ein Betreiber einer Sportschule oder eines Fitness-Studios. Der Status ist der eines Privat-Coachings. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Trainingsgutscheinen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§2 Vertragsgegenstand

1) Sie schließen mit dem Personal Trainer einen Dienstleitungsvertrag über die jeweils von Ihnen gebuchte Dienstleistung ab, die Sie im Einzelnen unter §4 einsehen können.

2) Der Personal Trainer ist verpflichtet, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen individuell zu beratenund zu betreuen.

3) Zu buchen sind wahlweise eine Probestunde, Einzelstunde(n), ein Programm oder rabattierte Stundenpakete, welche im Einzelnen und nur nach Absprache mit dem Personal Trainer individuell zusammengestellt werden. Der Vertrag kann dabei über eine oder mehrere Trainingseinheiten abgeschlossen und beliebig verlängert werden.

4) Eine TE dauert 60 Minuten. Eine TE kann ggf. auch länger oder kürzer festgelegt werden. Änderungen erfolgen nur mit dem Einverständnis des Personal Trainer. Art, Umfang und Ort der Trainingseinheit werden mit dem Kunden individuell abgesprochen. Inhalte und Ziele des Trainings werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.


§3 Form

1) Der Dienstleistungsvertrag über das Personal Training wird mündlich geschlossen. Der Schriftform wird nur nach Absprache sowie Zustimmung über Inhalt und Form mit und durch den Personal Trainer stattgegeben.

2) Die AGB zum Vertragsverhältnis werden durch den Personal Trainer schriftlich gestellt und dem Klienten zur Kenntnisnahme übergeben. Durch seine Unterschrift erkennt der Klient die AGB an.


§4 Leistungen

Folgende Leistungen werden durch den Personal Trainer angeboten:

– Ausdauertraining zur Verbesserung der Fähigkeiten des Herz-Kreislaufsystems und zur Fettverbrennung, z.B. durch Laufen/Jogging, Schwimmen, Aqua-Fitness, Krafttraining, Muskelaufbautraining, Koordinationstraining etc.

– Funktionelles Bewegungstraining zur Verbesserung der Fähigkeiten des gesamten Bewegungsapparates durch gymnastische Übungen, Krafttraining mit Geräten/Kleingeräten oder freien Gewichten und Dehnen/Stretching


§5 Ärztlicher Gesundheitscheck

Unabhängig von dem durch den Personal Trainer zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Fitnessscheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des Personal Trainer, bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (ärztlicher Gesundheitscheck, Unbedenklichkeitsbescheinigung). Das Ergebnis ist mit dem Personal Trainer persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Ferner bestätigt der Klient mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben auf dem Check-up-Bogen, die der Klient mit dem Personal Trainer besprochen oder festgehalten hat.


§6 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes

Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem Personal Trainer umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.


§7 Terminierung

1) Alle Trainingseinheiten und Trainingszeiten werden ausschließlich nach Absprache mit dem Personal Trainer im Voraus schriftlich oder mündlich vereinbart.

2) Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für die vereinbarte(n) Trainingseinheit(en) in Rechnung gestellt.

3) Eine Terminabsage im Krankheitsfall oder aus anderen Gründen ist dem Personal Trainer mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Fristist das vereinbarte Honorar fällig. Ein zusätzlicher Ausweichtermin kann ggf. vereinbart werden.

4) Bei einer Terminabsage durch den Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

5) An Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen werden nur in Ausnahmefällen Termine vereinbart.

6) Der Personal Trainer behält sich vor, einen trainingsfreien Urlaubszeitraum von bis zu 3 Wochen im Jahr vorzusehen. Dieser Zeitraum ist bei der Trainingsplanung zu berücksichtigen. Die genauen Daten hierzu werden durch den Personal Trainer frühzeitig mit dem Kunden besprochen.


§8 Zahlungsbedingungen

1) Der Klient erhält monatlich eine oder mehrere Rechnungen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt bar zu entrichten oder auf das nachstehende Konto zu überweisen:

Name: Christian Strecker
Bank: Handels-und Gewerbebank Augsburg
IBAN: DE09 7206 2152 0002 5206 05
Betreff: „Rechnungsnummer“+ Name 

2) Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt jeweils nach Vereinbarung.

3) Der Preis der jeweiligen TE ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.

4) Fahrtkosten werden gesondert in der Rechnung aufgeführt und mit in Rechnung gestellt.

5) Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten zusätzliche Kosten (z.B. für Sporthallen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen, etc.), sind diese vom Klienten in vollem Umfang zu tragen.

6) Rabattierungen dürfen ausschließlich durch den Personal Trainer angeboten werden. Gerät der Klient in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen erhoben.


§9 Verschwiegenheit

Der Personal Trainer ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten seines Kunden vertraulich zu behandeln.


§10 Sorgfaltspflicht

1) Der Personal Trainer ist verpflichtet, vor Beginn der TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue / unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte / Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen.

2) Während der TE ist der Personal Trainer verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.


§11 Haftung des Personal Trainers

1) Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden, ist dies obligatorisch. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.

2) Gegenüber dem Klienten ist jede Haftung für einen Sach-und/oder Personenschaden ausgeschlossen, der nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung,auch etwaiger Erfüllungsgehilfen, verursacht wurde. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche betroffen.

3) Über die Erbringung meiner geschuldeten Leistung hinaus übernehme ich keine Haftung für ein etwaiges Nichterreichen des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4) Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5) Es wird ebenfalls keine Haftung für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen, übernommen. Daraus entstehende Sach-und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.

6) Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.


§12 Haftung des Klienten

Der Klient haftet für Personen-, Sach-und Vermögensschäden, die er dem Personal Trainer vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt. Er haftet ferner für Schäden, die er an durch den Personal Trainer zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Insbesondere haftet er auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht


§13 Vertragsauflösung / Kündigung

1) Der Vertrag kann sowohl vom Klienten als auch vom Personal Trainer mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für die vom Klienten bereits bezahlten,jedoch noch nicht in Anspruch genommenenTE.

2) Bei Verletzung einer Pflicht durch den Klienten behält sich der Personal Trainer vor, den Vertrag seinerseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

3) Die Kündigung kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.

4) Davon ausgenommen sind Gutscheine und Rabattaktionen

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